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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg / Aachen / NRW | 386266 | ||
| Datum | 14.02.2007 10:38 MSG-Nr: [ 386266 ] | 10771 x gelesen | ||
Losgelöst von der rechtlichen Seite würde ich Dir in Bezug auf Deinen Beitrag sagen: Lass den kommerziellen Abieter aussen vor und lass einen interessierten, beauftragten Kollegen die Auffrischung durchführen. Ggf. holst Du Dir noch einen Kollegen der HAW oder RettD dazu, der Euch vllt. noch etwas aus der Praxis zur Reanimation erzählen kann. Fänd ich persönlich besser als das Geld einer Firma in den Rachen zu schütten, die Euch am Schluss nicht mehr über das Gerät erzählen kann als es ein interessierter Benutzer von Euch auch tut. ...bin mir nochn Kaffee holen. Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | ||||
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