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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung 'ersteintreffendes Fahrzeug RD'?! | 23 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 W.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 386256 | ||
| Datum | 14.02.2007 08:54 MSG-Nr: [ 386256 ] | 11597 x gelesen | ||
Hallo Dominik, wie auch immer die Regelung aussieht, die für den Rettungsdienst getroffen wird - sie muss auf das Kennzeichnungskonzept des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt sein. Einige Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg (da liegt Ulm) haben sehr detaillierte Regelungen für die Kennzeichnung des Rettungsdienstes, vergleiche hierzu auch: Dokument auf www.atemschutzunfaelle.de Aus meiner Sicht ist es "best practice" den ersteintreffenden und damit zuständigen RA mit einer Einheitsführer-Weste zu kennzeichnen (Rückenbeschriftung: Rettungsdienst). Dafür muss eine solche Weste auf jedemin Frage kommenden Rettungswagen verlastet sein. Entsprechend der 2-5 Regelung sollte allerspätestens ab 5 eingesetzten Einheiten (hier RTW) eine übergeordnete Führungskraft (hier LNA und OrgL Rett)an der Einsatzstelle eintreffen. Nun kann die Einsatzstellenorganisation weiter aufwachsen. Dieser ersteintreffende Einheitsführer benötigt auch Einsatzführungsmittel, hierzu zählen insbesondere entsprechende Kommunikationsmittel und eine Kladde mit Checklisten. Ich rate dringend davon ab, etwas völliges neues, eigenes zu kreieren, denn das führt zu immer weiter ausufernden Wildwuchs an Kennzeichnungen. Mit besten Grüßen aus Magdeburg Andreas Weich (Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!) | ||||
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