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Feuerwehr
Normenausschuss Feuerwehrwesen im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaBlueTec bei Einsatzfahrzeugen7 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW385943
Datum12.02.2007 21:22      MSG-Nr: [ 385943 ]5084 x gelesen

Geschrieben von Axel UrbanIch habe ein paar Fragen zu Euro 4/5 Fahrzeugen und der damit verbundenen BlueTec Technologie.

# Ab wann wird Euro 4/5 Pflicht?
# Welche FW setzt es schon ein?
# Wenn BlueTec eingesetzt wird, welche Probleme kommen auf die Feuerwehr zu?


Vgl. Infoschreiben des VDMA vom 07.10.2004):
?
?Neue Abgasbestimmungen EURO 4 und EURO 5:
Auswirkungen auf das Fahrgestell, Konsequenzen für den Feuerwehr-Fahrzeugaufbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

Demnächst werden neue Abgasbestimmungen für Kraftfahrzeuge, wie Pkw und Lkw in Kraft treten. Der Einführungstermin für EURO 4 ist für neue Fahrzeugtypen der 1. Oktober 2005 und ab dem 1. Oktober 2006 dürfen keine Fahrzeuge mehr auf den Markt gebracht werden, die nicht EURO 4 entsprechen. EURO 5 wird ab dem 1. Oktober 2008 gefordert. Die neuen Abgasbestimmungen EURO 4 und EURO 5 werden sich auch auf die Struktur und Gestaltung des Fahrgestells auswirken. Der Einsatz von Partikelfiltern und Systemen zur Reduktion von Stickoxiden durch Ammoniak im Abgasstrang erfordert zusätzlichen Einbauraum und erhöht das Fahrzeugleergewicht. Zusätzliches Bauvolumen wird durch den Tank für die unter der Handelsbezeichnung ?AdBlue? bekannte Ammoniaklösung belegt. Aus heutiger Sicht rechnet man mit einer Gewichtserhöhung des Fahrgestells abhängig von der Motorleistung bei Fahrzeugen der Kategorie N1 (bis 3,5 t) von ca. 30 kg und bei Kategorie N2 (3,5 t bis 12 t) von ca. 120 bis 150 kg. Die Gewichtssteigerung kann bei Fahrzeugen der Klasse N3 (über 12 t) 150 kg deutlich überschreiten.
Die Hersteller gehen davon aus, dass diese Abgassysteme einen zusätzlichen Einbauraum von 0,25 bis 0,5 m3 einnehmen werden.
Da zukünftig auch der Abgasstrang eine erheblichen Einfluss auf das Abgasverhalten nehmen wird und darum auch Bestandteil der Abgasgenehmigung sein wird, wird es nicht mehr möglich sein, beim Fahrzeugaufbau Eingriffe, wie Umleitungen, Kürzungen oder Verlängerungen, am Abgasstrang vorzunehmen. Dadurch können gegebenenfalls Anforderungen in den Normen für Feuerwehrfahrzeuge, wie zum Beispiel Mindestbodenfreiheit oder Watfähigkeit bei der Verwendung von Serienfahrgestellen eingeschränkt werden.
Diese Vorgaben müssen bei der Gestaltung der Auf- und Umbauten berücksichtigt werden. Die zusätzliche Gewichte und Bauvolumen durch Abgassysteme müssen gegebenenfalls schon bei der Normung mitbetrachtet werden.
Die betreffenden Gremien, die im Bereich der Normung von Feuerwehrfahrzeugen oder der Feuerwehrausrüstung tätig sind, sollten diese Anforderungen in ihre Beratungen mit einfließen lassen. Darum bitten wir Sie, diese Informationen an die entsprechenden Arbeitsausschüsse im FNFW zu verteilen.?

Vgl. auch entsprechende Diskussionen der letzten Jahre hier sowie weitere Infos in Einsatzfahrzeuge - Technik, Reihe Einsatzpraxis.

Geschrieben von Axel UrbanDer Vebrauch von BlueTec ist im ein vielfaches geringer als der von Diesel. Wie lange darf das Zeug im Tank bleiben? Kann es bei zu langer "Lagerung" verklumpen?


Dazu sind mir bisher keine Probleme bekannt.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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