| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Dienstanweisung Kamerahandys | 5 Beiträge |
| Autor | Dani8el 8H., Gütersloh / NRW | 385865 |
| Datum | 12.02.2007 14:30 MSG-Nr: [ 385865 ] | 4858 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo , bei uns auf der Dienststelle ist es so das wir als berufliche Kräfte eine Dienstanweisung bekommen haben die es uns Untersagt privat Handy während der Dienstschicht bei uns zu führen . Das heißt sie Bleiben morgens bei Dienstantritt im Spind . So sollte es auch sein .
Im Bereich der FF hast du auch die Möglichkeit mit deinem STBM oder wer auch immer aus der Führung eine solche anweisung zu erstellen . Und dann auszuhängen . Die kannst du auch so schreiben . Ein vordruck habe ich leider nicht .
Hoffe das dieser kleine Tipp etwas hilft .
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