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RubrikSonstiges zurück
ThemaFeuerwehrdienst und Schwangerschaft Reglung in Hessen8 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen385858
Datum12.02.2007 13:51      MSG-Nr: [ 385858 ]5129 x gelesen
Infos:
  • 12.02.07 FUK-Nds.: Werdende Mütter (Stand: 03/2001, PDF, 118 KB)

  • Hallo!

    Geschrieben von Svenja SrokaDer Mutterschutz setzt doch erst 6 Wochen vor der Geburt ein.
    Nein, der Blick in den § 4 des MuSchG verrät uns, daß es ein Reihe von Tätigkeiten gibt, die ein Beschäftigungsverbot teilweise schon deutlich vorher zur Folge haben. Der aktive Feuerwehrdienst läßt sich m.E. gut darin einordnen.


    MkG Sascha


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