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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 385701 | ||
Datum | 11.02.2007 17:43 MSG-Nr: [ 385701 ] | 8420 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Vermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. das Genannte Gesetz (KLICK) ist auch der Grund der Forderung nach getrennten Schlafbereichen. Wie man aber nun tatsächlich die "sexuellen Handlungen einer Person unter 16 Jahren" verhindert, sei es durch "bauliche Maßnahmen" oder "Wachpersonal" ist nicht näher geregelt. Grüße Magnus | ||||
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