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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 385698 | ||
| Datum | 11.02.2007 17:29 MSG-Nr: [ 385698 ] | 8762 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Vermutlich. Aber i.d.R. eine sicheres Argument dafür, daß keine Gelegenheit i.S.v. §180 StGB geschaffen wurde - selbst wenn keinerlei Geschlechtertrennung im Zelt erfolgt ist. guter Einwurf :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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