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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zeltlager - Getrennte Unterbringung | 25 Beiträge | ||
Autor | Krön8er 8T., Elchingen / Bayern | 385688 | ||
Datum | 11.02.2007 17:05 MSG-Nr: [ 385688 ] | 8479 x gelesen | ||
Hallo, also eine Trennwand ist völlig ausreichend. Beim Jugendwartlehrgang wurde uns gesagt dass eine Trennung auf Grund des Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss. Aber wie so oft in der deutschen Rechtsprechung wurde mal wieder nicht beschrieben wie diese auszusehen hat. Mit freundlichen Grüßen Timo Kröner | ||||
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