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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaZeltlager - Getrennte Unterbringung25 Beiträge
AutorKrön8er 8T., Elchingen / Bayern385688
Datum11.02.2007 17:05      MSG-Nr: [ 385688 ]8479 x gelesen

Hallo,

also eine Trennwand ist völlig ausreichend. Beim Jugendwartlehrgang wurde uns gesagt dass eine Trennung auf Grund des Jugendschutzgesetz durchgeführt werden muss. Aber wie so oft in der deutschen Rechtsprechung wurde mal wieder nicht beschrieben wie diese auszusehen hat.


Mit freundlichen Grüßen

Timo Kröner



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