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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Propangas aufm (T)LF | 33 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 385328 | ||
Datum | 09.02.2007 20:44 MSG-Nr: [ 385328 ] | 12054 x gelesen | ||
Hallo! Theoretisch müssten geschlossene Fahrzeuge beim Einsatz für die Beförderung von Gasen (z.B. Flüssiggas, Sauaerstoff usw) vorrangig mit einer Belüftungseinrichtung versehen sein. Es reicht aber auch eine Warnaufschrift "Achtung keine Belüftung, vorsichtig öffnen!" Das betreten des Fahrzeuge mit Beleuchtungsgeräten mit offener Flamme ist untersagt. Außerdem dürfen verwendete Beleuchtungsgeräte keine Oberflächen haben die Funken erzeugen könnten. Während der Be- und Entladearbeiten ist das Rauchen verboten. Siehe hierzu auch die Broschüre der IG Bau mit dem Titel "Transport von Gefahrgütern. Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft". In wie weit man dies auf die Feuerwehr anwenden kann/soll/darf kann ich Dir jetzt nicht beantworten. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn ich nur darf wenn ich soll, aber nie kann wie ich will, dann mag ich auch nicht wenn ich muss." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
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