News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Definition: Rettungsgeräte der Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 384635 | ||
Datum | 05.02.2007 17:36 MSG-Nr: [ 384635 ] | 7760 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Ole Unger wie und vor allem wo sind "Rettungsgeräte der Feuerwehr" definiert? "Rettungsgerät" ist in DIN 14800-1 definiert. Die Norm umfasst die "Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge" und zerfällt in die "Beiblätter" so wie die Beladung gegliedert ist, also: Schutzkleidung und Schutzgerät; Löschgerät; Schläuche, Armaturen und Zubehör usw. 4. ist dann das Rettungsgerät wozu: Tragbare Leitern, Sprungrettungsgerät, Wassereinsatzgerät, Tierrettungsgerät und sonstiges Rettungsgerät gehören. Ich habe bei der Internetsuche nur deises gefunden. Also ganz falsch ist das nicht, wenn man von DL(K), AL usw. absieht... mkg hwk | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|