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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 384533 | ||
Datum | 05.02.2007 09:47 MSG-Nr: [ 384533 ] | 26694 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Jürgen M@yer Wenn an einem Standort einer Behörde mind. ein Rundfunkgerät schon angemeldet ist dann muss das weitere "neuartike Rundfunkgerät" nicht extra angemeldet und bezahlt werden. Wo steht das? Im vorletzten Absatz steht "Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten", d.h. es kann gar kein radio bereits angemeldet sein. Im letzten Absatz steht "Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.", d.h. auch hier kann bislang kein Radio angemeldet sein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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