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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 384204 | ||
Datum | 01.02.2007 23:08 MSG-Nr: [ 384204 ] | 9257 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino hm, gibts (auch da) bundeslandspezifische Unterschiede, ich meine mich da an Listenabfragen mit Geräten und Fzgen erinnern zu können... ... mag sein, rechtlich entscheidend (weil ggf. OWi-Verfahren nach sich ziehend) war aber immer die Funkgenehmigungsurkunde der - vor Urzeiten - Deutschen Bundespost (Telekom), dann RegTP (jetzt BNA ... aber nur noch mit Frequenzzuweisungsurkunden , welche bei den mobilen Geräten Sammelgenehmigungen sind). Gruss Gerhard | ||||
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