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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384188
Datum01.02.2007 22:12      MSG-Nr: [ 384188 ]9312 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerGibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet?
Ich kenne da bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Hersteller.


Keine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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