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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 384188 | ||
Datum | 01.02.2007 22:12 MSG-Nr: [ 384188 ] | 9312 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Gibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet? Keine Ahnung, ob das Inverkehrbringen von Einbruchwerkzeug strafbar ist - ich weiß nur, dass Du die Dinger nicht so ohne weiteres kaufen kannst.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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