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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 384183 | ||
Datum | 01.02.2007 22:08 MSG-Nr: [ 384183 ] | 9349 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden? Gibt es da ein gesetzliches Verbot, welches den freien Handel damit verbietet? Ich kenne da bisher nur freiwillige Selbstverpflichtungen mancher Hersteller. Auf der anderen Seite hast Du Shops im www, wo Du das quasi online bestellen kannst. Und im schlimmsten Fall holst Du Dir einen Gewerbeschein auf dem irgend was von Schlüsseldienst steht, dann bekommst Du die i.d.R. auch problemlos. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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