alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW384182
Datum01.02.2007 22:05      MSG-Nr: [ 384182 ]9383 x gelesen

Geschrieben von Jürgen RinghoferVerkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung.

gaaanz sicher?
Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden?


Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört )

Siehe auch z. B.

http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


Naja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf.....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.091


Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt