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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 384182 | ||
Datum | 01.02.2007 22:05 MSG-Nr: [ 384182 ] | 9383 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Verkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung. gaaanz sicher? Was ist mit (Einbruch-)Brechwerkzeug, Lockpicking-Sets, Schlossfräsen o.ä., die nicht ohne weiteres an jeden verkauft werden? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Die Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört ) Naja, ob DAS ein Beleg, dass das jeder so darf..... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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