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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 384178 | ||
Datum | 01.02.2007 21:00 MSG-Nr: [ 384178 ] | 9320 x gelesen | ||
Es muss nichts abmontiert werden. Verkaufen kann ich es mit einer Komplettausstattung. Die Besitzverhältnisse sollten im Vorfeld allerdings geklärt sein. Selbst das Funkgerät darf ich verkaufen ( wenn es mir gehört ) Siehe auch z. B. http://cgi.ebay.de/HiOrg-Feuerwehr-BOS-FuG-7b-Funkgeraet-Telefunken_W0QQitemZ200073768296QQihZ010QQcategoryZ27779QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem Das Betreiben des Gerätes steht aber auf einem anderen Blatt. Ebenso wie der Betrieb der SoSi Anlage. Hat aber mit dem Verkauf grundsätzlich mal nichts zu tun. Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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