alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sondersignal
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern384167
Datum01.02.2007 18:50      MSG-Nr: [ 384167 ]9330 x gelesen

Die SoSi-Anlage muß in der Regel stillgelegt werden, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.
Habe für meinen Feuerwehr-Oldtimer selber eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen, wird von der zuständigen Behörde des Regierungsbezirkes erteilt.
Die blauen Kappen müssen nicht runter. Bei nicht funktionsunfähig gemachter SoSi kann aber verlangt werden, dass sie im öffentlichen Straßenraum abgedeckt werden. Das kann aber beliebig ad absurdum geführt werden. Wenn eine lichtundurchlässige Mütze darüber gezogen wird ist die Kappe abgedeckt. Nimmst Du z.B. eine blaue Plastiktüte (es gibt die z.B. von einem Kaffeehänlder der mit E... beginnt) so hast Du die Kappen abgedeckt und erfüllst die Vorgaben....



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.090


Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt