News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden | 31 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 384167 | ||
Datum | 01.02.2007 18:50 MSG-Nr: [ 384167 ] | 9350 x gelesen | ||
Die SoSi-Anlage muß in der Regel stillgelegt werden, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Habe für meinen Feuerwehr-Oldtimer selber eine solche Ausnahmegenehmigung bekommen, wird von der zuständigen Behörde des Regierungsbezirkes erteilt. Die blauen Kappen müssen nicht runter. Bei nicht funktionsunfähig gemachter SoSi kann aber verlangt werden, dass sie im öffentlichen Straßenraum abgedeckt werden. Das kann aber beliebig ad absurdum geführt werden. Wenn eine lichtundurchlässige Mütze darüber gezogen wird ist die Kappe abgedeckt. Nimmst Du z.B. eine blaue Plastiktüte (es gibt die z.B. von einem Kaffeehänlder der mit E... beginnt) so hast Du die Kappen abgedeckt und erfüllst die Vorgaben.... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.157