alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWas muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden31 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384151
Datum01.02.2007 16:51      MSG-Nr: [ 384151 ]9378 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Axel RauchWas muss vor Abgabe des Fahrzeuges demontiert werden.

Demontieren muss man gar nix. Sofern das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird, liegt es am Käufer, für einen ordnungsgemäßen, den Vorschriften entsprechenden Zustand zu sorgen, wenn er es zulassen will. Insbesondere die Sondersignalanlagen und Funkgeräte, die hier gern mal genannt werden, können auch von jedermann frei erworben werden.

Ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag, dass vor Betrieb der Funkanlage bzw. der Sondersignanlage die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind, kann aber sicherlich nicht schaden. Das Funkgerät würde ich aber sowieso mitsamt Zubehör ausbauen und getrennt verkaufen oder (je nach Alter) in einem anderen Fahrzeug weiternutzen.

Gruß,
Michael



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


Was muß bei Zivilverkauf eines Feuerwehrf. demontiert werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt