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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPassant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg62 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz384016
Datum31.01.2007 20:04      MSG-Nr: [ 384016 ]13863 x gelesen
Infos:
  • 29.01.07 Passant will sich Feuerwehrmann in den Weg stellen und wird angefahren

  • Hallo Peter, Gruß nach "Brusel"

    da du ja anscheinend auch einer der so heißgeliebten "Hilfsscheriffs" bist, die jede Gelegenheit nutzen, andere Verkehrsteilnehmer erziehen zu müssen, rate ich eher Dir noch einmal einen genaueren Blick in die Gesetze, oder mal einen Besuch beim Verkehrsforum.

    Es ist eindeutig Nötigung, wenn sich ein Fußgänger vor ein Auto fahrendes Auto stellt und diesem die Weiterfahrt somit verwehrt.
    Hier ist es egal, ob derjenige zu schnell unterwegs war, sein Nebellicht bei strahlendem Sonnenschein anhatte oder sonstwas.

    Anders sehe ich die Lage bei einer Straftat, die durch den Fahrer ausgeübt wurde, hat er z.B. ein Kind überfahren oder ein anderes Auto gerammt, würde ich auch alles versuchen, um denjenigen anzuhalten, solange ich mich selbst dabei nicht gefährde.

    Es bleibt die Sache des Gerichts den vorliegenden Fall genau zu beurteilen und eventuelle ein Urteil zu sprechen. Jedenfalls darf ein Fußgänger NICHT einfach ein Auto anhalten! (wenn er sich hierbei die Beine bricht, dann erhält er dafür zumindest eine Teilschuld. Oder verklagt derjenige, der sich in suizidaler Absicht auf die Gleise legt hernach die DB-AG, weil sie nicht rechtzeitig gebremst hat???)

    Es ist einfach nur hirnrissig, sich vor ein fahrendes Auto zu werfen, wenn dieses noch augenscheinlich zu schnell unterwegs ist, umso schlimmer...

    Wäre der FA den Witterungsverhältnissen angepasst gefahren, hätte er (womöglich) noch bremsen können, doch weiß man nicht, ob der Hilfspolizist direkt vors Auto hüpfte oder schon 100m vorher die Straße "sperrte". Wäre es so gewesen, hätte der FA natürlich anhalten müssen, ob genötigt oder nicht, man "bügelt" keine Fußgänger weg.

    Soviel dazu,

    viele Spaß beim Lesen der Gesetze,

    Sebastian



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