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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Mal wieder Thema 'Veratmung'... | 20 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 383913 | ||
Datum | 31.01.2007 03:00 MSG-Nr: [ 383913 ] | 11882 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Aber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Korrekt. Geschrieben von Christian Rieke Wohlgemerkt bei kalten Übungen. Warum nur da? Geschrieben von Christian Rieke Aber wenn ich einen PA im Rahmen einer kalten Übung einsetze, reinige und desinfiziere ich diesen und prüfe das Gerät nach vfdb oder Wartungsrichtlinie. Und wenn da nach Gebrauch keine Veratmung gefordert ist, muss ich diese auch nicht machen. Nach menschlichem Ermessen erachte ich diese Vorgehensweise auch als ausreichend. Wohlgemerkt bei kalten Übungen. Es gibt da momentan keine Unterscheidung - warum auch? Für den "Regeleinsatz" ist das ja durchaus in Ordnung. Nach "außergewöhnlichen" Einsätzen tut man eben gut daran, das komplette Gerät durchsehen zu lassen - gegebenenfalls beim Hersteller. Geschrieben von Christian Rieke d.h. laut der Vorschriftenlage (wenn man jetzt mal von dem Göttingen-Infos absieht) müsste ich selbst die Einsatz-PA nicht veratmen. Korrekt. Geschrieben von Christian Rieke Das gefällt mir allerdings auch nicht. Warum? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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