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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAusbildung der Hauptamtlichen15 Beiträge
AutorLutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen383823
Datum30.01.2007 15:39      MSG-Nr: [ 383823 ]6464 x gelesen

Geschrieben von Lutz Fichtner

in Sachsen ist es im BRKG geregelt.
§18 Hauptamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind nach den Grundsätzen für die Berufsfeuerwehr einzustellen und auszubilden.

Lutz Fichtner



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