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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaGerätehausversorgung, war: Was tun bei Stromausfall25 Beiträge
AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen383794
Datum30.01.2007 14:30      MSG-Nr: [ 383794 ]15331 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Thorben GruhlNaja, verbindlich ist die Richtlinie nicht. Solange man auf Parallelbetrieb/automatische Umschaltung verzichtet, kann es dem VNB eigentlich egal sein, sofern eine allpolige Trennung vom VNB-Netz sichergestellt ist - und im Moppel-Betrieb die Schutzmaßnahmen noch funktionieren.

Die Richtlinie ist in soweit verbindlich, wenn die VNB die TAB2000 nach dem Bundesmuster übernommen haben, dort steht im Punkt 13:

Für folgende Anlagen stimmen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach den dafür herausgegebenen Richtlinien der VDEW im einzelnen mit dem VNB ab:

- [...]
- Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarf bei Aussetzung der öffentlichen Stromversorgung **)

**) Siehe: "Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten"
herausgegeben von der VDEW



Anmerkung: Seit 2004 wird die Richtlinie vom VDN herausgegeben...


Gruß
Stefan



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