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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
Autor | Urba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg | 383725 | ||
Datum | 30.01.2007 08:22 MSG-Nr: [ 383725 ] | 13870 x gelesen | ||
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Hallo Forumsgemeind Geschrieben von Mathias Zimmer § 127 Nach genauer Betrachtung des Paragraphen scheidet dieser auch sofort aus da:oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann kann durch das Kennzeichen ohne Eingiff in den Straßenverkehr festgestellt werden. Also wie immer im Deutschen Rechtsstaat kommts auf das Glück an : Glück ==> verständnisvoller Richter Pech ==> Feuerwehrhassender Richter also ist von 100% Schuld bis keine Schuld alles für den Kameraden drin. Ich lobe mir den Deutschen Rechtsstaat Ich wünsch Ihm nen verständnisvollen Richter Gruß aus dem Schwabenland | ||||
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