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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPassant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg62 Beiträge
AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg383725
Datum30.01.2007 08:22      MSG-Nr: [ 383725 ]13870 x gelesen
Infos:
  • 29.01.07 Passant will sich Feuerwehrmann in den Weg stellen und wird angefahren

  • Hallo Forumsgemeind

    Geschrieben von Mathias Zimmer§ 127

    (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.



    Nach genauer Betrachtung des Paragraphen scheidet dieser auch sofort aus da:oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann kann durch das Kennzeichen ohne Eingiff in den Straßenverkehr festgestellt werden. Also wie immer im Deutschen Rechtsstaat kommts auf das Glück an : Glück ==> verständnisvoller Richter Pech ==> Feuerwehrhassender Richter also ist von 100% Schuld bis keine Schuld alles für den Kameraden drin.
    Ich lobe mir den Deutschen Rechtsstaat

    Ich wünsch Ihm nen verständnisvollen Richter

    Gruß aus dem Schwabenland



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