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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten ... | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 383651 | ||
Datum | 29.01.2007 20:27 MSG-Nr: [ 383651 ] | 4438 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Bei einer Feuerwehr vielleicht aber auf einer Rettungswache mit 8 (11) Autos die nicht unerheblich Rollen... OK, bei einer FW fällt das sicher schneller auf, aber auf einer rettungswache würde sicher auch auffallen, wenn die Kraftstoffkosten urplötzlich ansteigen. Früher ohne Tankkarte wurde an der Tankstelle Aufgeschrieben, und wenn der Tankwart beim Tanken kein FW Fahrzeug gesehen hätte, hätte er das nicht Aufschreiben lassen, dazu musste man dann eine schr. genehmigung haben. Später lag in einer anderen Tanke die Karte, wurde aber auch nur bei entsprechendem Fahrzeug benutzt, dazu gab es eine Vereinbarung mit dem Pächter. Wenn da einmal getankt wird, fällt es sicher nicht auf, wenn man aber regelmäßig das macht ganz sicher. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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