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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafbefehl gegen ehemaligen Feuerwehrkommandanten ... | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 383640 | ||
Datum | 29.01.2007 20:07 MSG-Nr: [ 383640 ] | 4548 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo zusammen :-) Bei uns gehen die Quittungen für Tankrechnungen alle ein/zwei Wochen an die Gemeinde. Auf allen Rechnungen muss der Name des tankenden und das Fahrzeug oder die Nr. der Resevekanister aufgeführt sein. Die Tankkarte ist weggeschlossen. Die GW, die KDT´s und noch Zugleiter haben einen Schlüssel um an die Karte zu kommen. Es gab noch nie Probleme, weder bevor es so war noch seit dem es so ist. Man muss schon im Vorfeld verhindern, dass so was passieren könnte. Natürlich wenn jemand in den höheren Positionen so was macht ....naja, aber zumindest durch das aufschreiben der fahrzeuge auf die Quittung würde sicher schnell auffallen, wenn Fahrzeuge übermäßig Kraftstoffe verbrauchen .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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