News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLenk- und Ruhezeiten16 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen383589
Datum29.01.2007 17:48      MSG-Nr: [ 383589 ]6756 x gelesen
Infos:
  • 29.01.07 LKW-Recht Infos
  • 29.01.07 FUK 3/2003 PDF
  • 29.01.07 Arbeitszeitdefinition

  • Hallo,
    Freistellung ist m.E. ganz klar Länderregelung und dort auch in den Brandschutzgesetzen / Verordnungen verankert,wie die ausgefallenen Arbeitsstunden dem Arbeitgeber zu ersetzen sind.

    Lenkzeiten können nicht nachgewiesen werden..oder habt ihr EG-Kontrollgeräte in euren Fahrzeugen...

    Ansonsten ist Ermessen des Chefs den Kameraden auf Arbeit zu schicken bzw. des Gruppenführers/Einsatzleiters den Kameraden vorzeitig abzulösen /ablösen zu lassen.

    Gruß Lars



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.096


    Lenk- und Ruhezeiten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt