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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lenk- und Ruhezeiten | 16 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 383589 | ||
Datum | 29.01.2007 17:48 MSG-Nr: [ 383589 ] | 6756 x gelesen | ||
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Hallo, Freistellung ist m.E. ganz klar Länderregelung und dort auch in den Brandschutzgesetzen / Verordnungen verankert,wie die ausgefallenen Arbeitsstunden dem Arbeitgeber zu ersetzen sind. Lenkzeiten können nicht nachgewiesen werden..oder habt ihr EG-Kontrollgeräte in euren Fahrzeugen... Ansonsten ist Ermessen des Chefs den Kameraden auf Arbeit zu schicken bzw. des Gruppenführers/Einsatzleiters den Kameraden vorzeitig abzulösen /ablösen zu lassen. Gruß Lars | ||||
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