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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen | 383511 | ||
Datum | 29.01.2007 12:42 MSG-Nr: [ 383511 ] | 13993 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Es gibt doch diesen "Jedermann-Paragraphen"....! Hatte der Pssant vielleicht daran gedacht?! (reine Mutmaßung von mir) § 127 StPO? Passt hier IMHO nicht wirklich... § 127 (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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