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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz | 383197 | ||
Datum | 27.01.2007 17:13 MSG-Nr: [ 383197 ] | 94547 x gelesen | ||
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Geschrieben von Guido Lobermann In der Einsatzgrundzeit RLP muss die Erkundungs- und Entwicklungszeit enhalten sein, weil nach der Einsatzgrundzeit die Hilfe wirksam werden soll.Ist sie aber eben nicht, dies wird auch so gelehrt (S. 7 und 8). Geschrieben von Guido Lobermann Ansonsten kann man sich das mit der wirksamen Hilfe sparen und vom Eintreffen der ersten Kräfte sprechen.Im Prinzip hast du recht, ich hab´s mir ja auch nicht ausgedacht. ;-) Gruß Thomas | ||||
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