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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383181
Datum27.01.2007 16:04      MSG-Nr: [ 383181 ]94818 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Thomas MischkerDarauf baut auch die Feuerwehrverordnung in RLP auf, die in den einzelnen Risikoklassen einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und (Sonder)Geräten an der Einsatzstelle innerhalb der Einsatzgrundzeit (Stufe 1, 8 min.) fordert.

    Und je nach Risiko eben mit unterschiedlichen Einsatzmitteln und Funktionen für die Ergänzungskomponenten.

    Wobei die 8 Minuten Einsatzgrundzeit IMHO sehr optimistisch sind. Ich schaffe es nicht, bereits mit Eintreffen an der EST bereits die wirkungsvolle Hilfe zu entfalten. Ich brauche immer etwas Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das kommt mir beim Zeitansatz in RLP zu kurz.



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