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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 383181 | ||
Datum | 27.01.2007 16:04 MSG-Nr: [ 383181 ] | 94818 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Mischker Darauf baut auch die Feuerwehrverordnung in RLP auf, die in den einzelnen Risikoklassen einen Mindestbedarf an Fahrzeugen und (Sonder)Geräten an der Einsatzstelle innerhalb der Einsatzgrundzeit (Stufe 1, 8 min.) fordert. Und je nach Risiko eben mit unterschiedlichen Einsatzmitteln und Funktionen für die Ergänzungskomponenten. Wobei die 8 Minuten Einsatzgrundzeit IMHO sehr optimistisch sind. Ich schaffe es nicht, bereits mit Eintreffen an der EST bereits die wirkungsvolle Hilfe zu entfalten. Ich brauche immer etwas Erkundungs- und Entwicklungszeit. Das kommt mir beim Zeitansatz in RLP zu kurz. | ||||
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