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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 383147 | ||
Datum | 27.01.2007 13:46 MSG-Nr: [ 383147 ] | 94746 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Tach, Post! Geschrieben von Rene Queren Mit 10 Min. ab Abfahrt könnte man "auf dem flachen Land" ungefähr einen Radius von 10 km abdecken. Zeig mir die Einsatzstelle, *die in einem Gemeindegebiet an einer Straße gelegen ist* und keine Feuerwehr innerhalb von 10km hat. Es sind aber - und das steht ganz klar im Gesetzentwurf - nicht zehn Minuten ab Afahrt, sondern zehn Minuten ab Eingang des Anrufs in der Leitstelle. Somit bleibt für die Fahrzeit ganz erheblich weniger Zeit. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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