News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 383121 | ||
Datum | 27.01.2007 12:47 MSG-Nr: [ 383121 ] | 94755 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Guido Lobermann Die Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent. schon, aber nicht mit dem gleichen Erreichungsgrad - oder willst Du überall Feuerwachen bauen?! Die ganze Diskussion um BBP, Schutzziele usw. ist nur auf den ersten Blick trivial (also x Funktionen in y Min in z %), sondern man muss dazu eigentlich noch betrachten: - Gleichzeitigkeit der Ereignisse (deshalb spielt in Städten übrigens die %-Verteilung bei Rendevouz-Systemen eine nicht unerhebliche Rolle) - Welche Qualität (Ausstattung, Ausbildung) kommt da dann an? - Was ist die Bevölkerung überhaupt bereit, dafür zu bezahlen? ("Kindergarten-Diskussion" => was ist wichtiger!) Und: Es ist gängige Lebensweisheit, dass man auf dem Land zwar schon mal ruhiger lebt, aber ggf. auch einfacher (schneller) stirbt... (wer das nicht glaubt soll mal die gängige RD/NA/KH-Verteilung in Flächenstaaten angucken...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|