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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW383121
Datum27.01.2007 12:47      MSG-Nr: [ 383121 ]94755 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Guido LobermannDie Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent.


    schon, aber nicht mit dem gleichen Erreichungsgrad - oder willst Du überall Feuerwachen bauen?!

    Die ganze Diskussion um BBP, Schutzziele usw. ist nur auf den ersten Blick trivial (also x Funktionen in y Min in z %), sondern man muss dazu eigentlich noch betrachten:
    - Gleichzeitigkeit der Ereignisse (deshalb spielt in Städten übrigens die %-Verteilung bei Rendevouz-Systemen eine nicht unerhebliche Rolle)
    - Welche Qualität (Ausstattung, Ausbildung) kommt da dann an?
    - Was ist die Bevölkerung überhaupt bereit, dafür zu bezahlen? ("Kindergarten-Diskussion" => was ist wichtiger!)

    Und:
    Es ist gängige Lebensweisheit, dass man auf dem Land zwar schon mal ruhiger lebt, aber ggf. auch einfacher (schneller) stirbt... (wer das nicht glaubt soll mal die gängige RD/NA/KH-Verteilung in Flächenstaaten angucken...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt