alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorRene8 Q.8, Neuhaus/Peg. / Bayern383110
Datum27.01.2007 11:35      MSG-Nr: [ 383110 ]94679 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Mit 10 Min. ab Abfahrt könnte man "auf dem flachen Land" ungefähr einen Radius von 10 km abdecken. Zeig mir die Einsatzstelle, *die in einem Gemeindegebiet an einer Straße gelegen ist* und keine Feuerwehr innerhalb von 10km hat. Normalerweise sollte aber auch die 10 Min.-Frist im bisherigen (und hoffentlich auch künftigen) Sinn erreichbar sein, da ja über den Umfang der Einsatzkräfte nichts ausgesagt wird. Und innerhalb von 3-4km ist meist doch mindestens eine TSA-Wehr verfügbar.



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.151


    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt