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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 383097 | ||
Datum | 27.01.2007 10:39 MSG-Nr: [ 383097 ] | 95134 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Heidenreich Ich fände es eher angebracht zusätzlich eine Richtlinie aufzustellen welche sagt was in einer gewissen Zeit vor Ort sein muss, so wie es in anderen Bundesländer auch der Fall ist. Genu dieser Punkt stört mich auch, denn nach dem Entwurf reicht es aus, wenn irgendein rotes Fahrzeug binnen der Frist vor Ort ist, auch wenn damit keine Hilfe vernünftige Maßnahmen eingeleitet werden können. Geschrieben von Florian Heidenreich Ich denke da an Hubrettungsfahrzeuge oder Rüstwägen. Bei der DL stimme ich dir zu, kann u.U. bei Menschenrettung überlebenswichtig sein. Beim RW sehe ich es nicht ganz so eng, da landauf, landab genug LFs mit Hydr. RS ausgestattet sind und entsprechende Erstmaßnahmen einleiten können. Hier bei uns ist bei jedem PKlemm ein RW fest in der AAO drin, was ich auch voll und ganz befürworte, gebraucht wird er allerdings nur selten, da für die meisten Lagen einLF ausreicht. Ich plädiere schon seit längerem dafür, dass man auch Feuerwehren ohne hydr. RS mit Grundausstattung zur TH (Unterbaumaterial, Glasmanagement usw.) ausrüstet und ausbildet. Damit könnten schon viele Vorarbeiten erledigt und viel Zeit eingespart werden, bis das Fahrzeug mit HRS eintrifft. Wäre IMO wesentlich sinnvoller, als hinter jedem Misthaufen einen HRS zu stationieren. Gruß Peter | ||||
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