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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg383072
Datum27.01.2007 00:14      MSG-Nr: [ 383072 ]94792 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist dann ähnlich wie in NRW, wo man die Hilfsfrist aus der AGBF-Diskussion (also aus Städten mit BF) einfach auf alle zu übertragen versucht hat

    Die Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent.

    Ich persönlich denke, dass abegstufte Schutzziele vom Bürger akzeptiert würden (siehe früheres englisches System oder HH).



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