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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 383072 | ||
Datum | 27.01.2007 00:14 MSG-Nr: [ 383072 ] | 94792 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino das ist dann ähnlich wie in NRW, wo man die Hilfsfrist aus der AGBF-Diskussion (also aus Städten mit BF) einfach auf alle zu übertragen versucht hat Die Begründung für das AGBF-Schutzziel bzw. die Hilfsfrist wird mit der Überlebensmöglichkeit im Brandrauch und nicht mir der Struktur der Feuerwehr begründet. Insofern ist die gleiche Hilfsfrist für Stadt und Land konsequent. Ich persönlich denke, dass abegstufte Schutzziele vom Bürger akzeptiert würden (siehe früheres englisches System oder HH). | ||||
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