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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | HLF 10/6 Normentwurf | 29 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 383061 | ||
Datum | 26.01.2007 19:42 MSG-Nr: [ 383061 ] | 11353 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Beladung ist relativ nah am alten LF 16/12 (!). Das ist eindeutig nicht der Fall. Die Mindesbeladung unterscheidet sich nicht wirklich von einem aktuellen 10/6 Beispiele: Bisher: CM oder HSR, neu HSR oder CM Bisher: Brechstange+ FW Axt, neu: Spalthammer + Halligan (ob die Axt noch drin ist habe ich mir nicht gemerkt). Selbst einem HLF10/6 mit 1200 l Tank Rettungssatz incl. Hebekissen und Schiebeleiter fehlt zum 16/12 noch: Sprungtuch/Sprungretter, Werkzeugkästen, Haspel. Zum 20/16 noch Säbelsäge + Lüfter, zum HLF 20/16 noch der Mehrzweckzug Die 11to Grenze finde ich übrigens nicht zeitgemäß. Die Gewichte sollten sich an den technischen Möglichkeiten und Erfordernissen anpassen. Und da gibt es nun wirklich keinen 11to Grund. Die Grenzen sind eher: bis 3,5 to: Führerschein B, > 80 km/h bis 7,5 to: Keine Sonderprüfung alle 6 Monate (aber auch Führerschein C1, Klasse L) bis 12 to : Mautgrenze (bis 14 to: Klasse M) bis 16 to: Belastungsgrenze Feuerwehrflächen bis 18 to: max. für Zweiachser Da 7,5 to (mit ca. 3 -4 to Fahrgestellnutzlast) einfach zu wenig ist, kann man gleich auf 12 to gehen. Außerdem wird das 10/6 einfach einfach nicht mehr führbar. Zwischen einem TSF-W mit Schaumausrüstung und Gruppenkabine und einem kl. 16/12 ist alles (normgerecht) möglich Beleuchtungssatz? Motorsäge? Tauchpumpe? sofortiger Löschangriff möglich? Schiebeleiter? Geländefähig? Hilfeleistung nur mit Kombigerät oder wie beim HLF 20/16 Gruß Ingo | ||||
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