alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.382998
Datum26.01.2007 13:03      MSG-Nr: [ 382998 ]94944 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi,

    es ist richtig, dass mit dem eintreffen des FR/HVO die Hilfsfrist nicht erfüllt ist! Aufgabe dieser Einheiten ist es, qualifizierte ERSTE HILFE zu leisten. Klar, wenn ein RS oder RA als FR/HVO vor Ort ist, kann dieser evtl. "mehr" machen, als "nur" ein ausschließlich für diesen Bereich ausgebildetes Personal (z.B. mit SAN 1u.2 oder "HVO Ausbildung").

    Es gab vor einigen Jahren ein "schönes Gutachten" einer bekannten Firma. Hier wurde vorgeschlagen, dass man Flächendeckend solche Einheiten aufbaut, die dann zusammen mit den niedergelassenen Ärzten die EST anfahren. Erst dann sollte entschieden werden, ob ein RTW benötigt wird oder nicht! Denn dann würde ja in den meisten Landkreisen eine Rett. Wache (mit mehreren Fahrzeugen) ausreichen!

    Ich hoffe es bleibt so, dass die Hilfsfrist mit eintreffen des HVO/FR nicht erfüllt ist.


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de




    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    1.710


    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt