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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern382976
Datum26.01.2007 12:13      MSG-Nr: [ 382976 ]95131 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Hallo Peter,

    die dreifachbesetzung für Atemschutzgeräte ist bei größeren Wehren ein frommer Wunsch, da hat im Prinzip jeder Atemschutzgeräteträger sein "eigenes" Gerät. Die Sitiuation bei kleineren Feuerwehren auf dem Land unter Tage ist sicher nicht viel besser. Ausbildungsunterschiede gibt es ja immer wie Du sehr richtig schreibst.

    Gruß

    Franz



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