Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 382972 |
Datum | 26.01.2007 11:35 MSG-Nr: [ 382972 ] | 94754 x gelesen |
Infos: | 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6) 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007 25.01.07 SächsBRKG
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Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Sven TönnemannHat man einen Wohnungsbrand mit einer vermißten Person, muss das TSF schon Atemschutz und eine entsprechend ausgebildete FA mitbringen. Das mit dem Atemschutz ist allerdings bei TSF oft ein Problem.
Wie ich schon schrieb, war mir nicht bekannt, das in Bayern TSF ohne PA "genormt" sind.
Aber wie sich die Diskusion hier ergebt, ist gar nicht das Material (die PA, das Fahrzeug) das Problem einer "wirksamen Hilfe", sondern ehr qualifiziertes Personal, z.B. genügend PA Träger.
Und das gibt mir irgendwie in meinem Selbstverständnis als FM(SB) zu denken.
Überspitzt:
Ich halte meine Feuerwehr aufrecht, weil sie ein Kulturträger ist, auch wenn ich weiss, dass ich damit keine wirksame Hilfe leiten kann.
Und das auch noch mit gesetzlich abgesegnetem Bestandsschutz.
Na vielen Dank.
Alex
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr
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