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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382968 | ||
Datum | 26.01.2007 11:27 MSG-Nr: [ 382968 ] | 95072 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Alexander Sucker Durch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden Das ist nicht Aufgabe des FR. Aufgabe des FR ist es, dass sogenannte "Therapiefreie Intervall" zu verkürzen. Die Hilfsfristen sind vom Rettungsdienst einzuhalten. First Responder sind gerade kein Rettungsdienst. Das die Maßnahmen des FR sich positiv auf den Gesundheitszustand des Patienten auswirken, will ich doch schwer hoffen. Beim TSF ist es eine Frage, was man als wirksame Hilfe ansieht. Geht man von einer brennenden Scheune aus, dann kann man mit dem TSF einen schicken Außenangriff vortragen. Hat man einen Wohnungsbrand mit einer vermißten Person, muss das TSF schon Atemschutz und eine entsprechend ausgebildete FA mitbringen. Das mit dem Atemschutz ist allerdings bei TSF oft ein Problem. Der Außenangriff wird für die vermißte Person keine wirksame Hilfe sein. Maßstab sollte m.E. aber nicht der Scheunenbrand, sondern der Wohnungsbrand mit Menschenrettung sein. Gruß Sven | ||||
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