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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382968
Datum26.01.2007 11:27      MSG-Nr: [ 382968 ]95072 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi!

    Geschrieben von Alexander SuckerDurch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden
    Das ist nicht Aufgabe des FR. Aufgabe des FR ist es, dass sogenannte "Therapiefreie Intervall" zu verkürzen. Die Hilfsfristen sind vom Rettungsdienst einzuhalten. First Responder sind gerade kein Rettungsdienst.
    Das die Maßnahmen des FR sich positiv auf den Gesundheitszustand des Patienten auswirken, will ich doch schwer hoffen.

    Beim TSF ist es eine Frage, was man als wirksame Hilfe ansieht. Geht man von einer brennenden Scheune aus, dann kann man mit dem TSF einen schicken Außenangriff vortragen. Hat man einen Wohnungsbrand mit einer vermißten Person, muss das TSF schon Atemschutz und eine entsprechend ausgebildete FA mitbringen. Das mit dem Atemschutz ist allerdings bei TSF oft ein Problem. Der Außenangriff wird für die vermißte Person keine wirksame Hilfe sein.
    Maßstab sollte m.E. aber nicht der Scheunenbrand, sondern der Wohnungsbrand mit Menschenrettung sein.

    Gruß
    Sven



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