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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 382955 | ||
Datum | 26.01.2007 10:39 MSG-Nr: [ 382955 ] | 95004 x gelesen | ||
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Hallo, stimmt, das kannte ich nicht. Ich war bisher der Meinung das PA´s auch in Bayern auf den TSF verladen sind. Wobei eine Ausrüstung mit PA nicht unbedingte Voraussetzung für wirksame Hilfe sein muss. In Deutschland (im gegensatz zu USA) wird ein PA Trupp auch zur Menschenrettung immer mit Wasser am Stahlrohr vorgehen, und das muss gerade bei einem TSF ja irgendwo herkommen. Wenn die TSF-Besatzung (hoffendlich 1/5 ?) vor Ort ankommt, kann sie zumindest eine Menschenrettung von aussen (Steckleiter) vornehmen, Nachbarn und Tiere in Sicherheit bringen und eine Wasserversorgung aufbauen. Bis dahin sollte eine Schwerpunkt- oder Stützpunktwehr eingetroffen sein, die darauf aufbauen kann. Und auch beim VU kann der beherzte Einsatz einer Bechstange schon wirksame Hilfe sein, zumindest für eine Versorungsöffnung. Sicher wäre es schön, in jedem Dorf ein HLF 20/16 stehen zu haben, aber im Vergleich zum RD müssten dann auch überall NAW oder RTH stehen. Ich möchte hier nicht sagen, das für alles ein TSF ausreichend ist, aber gegenüber einem Trecker mit TSA ist es schonmal ein Fortschritt und ein Weg in die richtige Richtung, einer flächendeckenden Grundversorgung mit Feuerwehren. So wie es auch beim Rettungsdienst sein (sollte / ist). Gruss, Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr | ||||
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