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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaBrennschneiden, welche Voraussetzungen?3 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Biebernsee / Hessen382940
Datum26.01.2007 09:58      MSG-Nr: [ 382940 ]5142 x gelesen

Guten Morgen,

Geschrieben von Michael Classekann mir jemand sagen, welche (rechtlichen) Voraussetzungen zur Benutzung eines Brennschneidgerätes im Feuerwehreinsatz bzw -übung gibt?

Reicht eine Einweisung, Unterweisung; oder muss eine Prüfung abgelegt werden?


eine Prüfung gibt es da nicht, man sollte eben damit umgehen können - ob durch Berufsausbildung oder interne Schulung ist erst einmal egal. Explizit vorgeschrieben ist da m.W. nichts. Wie bei vielen anderen Geräten der Feuerwehr auch.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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