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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 382927 | ||
Datum | 26.01.2007 09:26 MSG-Nr: [ 382927 ] | 94949 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo Peter, ich glaube sogar mit einem TSF Bj 65 lassen sich "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten". Es darf halt nur nicht die Mentalität "MEINE Einsatzstelle" vorherrschen. Ähnliches gibt es beim Rettungsdienst, wo First Responder eingesetzt werden in Gebieten wo aufgrund von Studien Rettungswachen geschlossen worden sind. Durch die FR sollen dort die Hilfeleistungsfristen eingehalten werden, auch ein FR kann hier "wirksame Hilfsmaßnahmen einleiten". Aber ein FR wird nie sagen "mein Patient" sondern arbeitet für den RTW vor. Wenn die TSF Wehr auch so herangeht... Gruss, Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr | ||||
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