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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 382918 | ||
Datum | 26.01.2007 08:50 MSG-Nr: [ 382918 ] | 95020 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann ich glaube du kennst Bayern nicht. In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor. das gibts überall, und das fängt man dann mit "%" auf... 100 % Deckung wirst Du nämlich selbst bei großzügigsten Zeiten nie erreichen. Das Rechnen ab Ausrücken ist aber m.E. nicht zielführend für eine Qualitätsbeschreibung, weil damit fast keine Verpflichtung für Feuerwehren bzw. Gemeinden verbunden ist. Man könnte damit zwar örtlich Standorte halten, die Mitglieder der jeweiligen Fw aus dem Umkreis von 10 km rekrutieren und erst nach 20 min ausrücken... wäre alles zulässig, solange man in 10 Min nach Ausrücken eintrifft... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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