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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382918
Datum26.01.2007 08:50      MSG-Nr: [ 382918 ]95020 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Thomas Edelmannich glaube du kennst Bayern nicht. In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor.

    das gibts überall, und das fängt man dann mit "%" auf... 100 % Deckung wirst Du nämlich selbst bei großzügigsten Zeiten nie erreichen.
    Das Rechnen ab Ausrücken ist aber m.E. nicht zielführend für eine Qualitätsbeschreibung, weil damit fast keine Verpflichtung für Feuerwehren bzw. Gemeinden verbunden ist. Man könnte damit zwar örtlich Standorte halten, die Mitglieder der jeweiligen Fw aus dem Umkreis von 10 km rekrutieren und erst nach 20 min ausrücken... wäre alles zulässig, solange man in 10 Min nach Ausrücken eintrifft...


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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