News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 382911 | ||
Datum | 26.01.2007 08:25 MSG-Nr: [ 382911 ] | 95208 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak ich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!! Richtig, Schule geht vor. Aber kann ein volljähriger Schüler das nicht selbst entscheiden? Einerseits hat er das Recht die Schule zu schmeissen, wenn er keinen Bock mehr hat, andererseits aber trauen wir ihm nicht zu, selbst darüber zu entscheiden, ob er sich zwei Fehlstunden wegen eines FW-Einsatzes leisten kann. Irgendwie beisst sich dieser Gegensatz. Gruß Peter | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|