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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY382911
Datum26.01.2007 08:25      MSG-Nr: [ 382911 ]95208 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Geschrieben von Sebastian Rakich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!!

    Richtig, Schule geht vor. Aber kann ein volljähriger Schüler das nicht selbst entscheiden? Einerseits hat er das Recht die Schule zu schmeissen, wenn er keinen Bock mehr hat, andererseits aber trauen wir ihm nicht zu, selbst darüber zu entscheiden, ob er sich zwei Fehlstunden wegen eines FW-Einsatzes leisten kann. Irgendwie beisst sich dieser Gegensatz.

    Gruß
    Peter



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