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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 382904 | ||
Datum | 26.01.2007 03:31 MSG-Nr: [ 382904 ] | 95011 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Schmid Wurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR. ich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!! Bei Studenten finde ich die Festlegung in Ordnung, da sie sich wohl eher ihres Handelns und der Notwendigkeit des Uni-Besuchs bewußt sind. Gruß, Sebastian | ||||
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