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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin382904
Datum26.01.2007 03:31      MSG-Nr: [ 382904 ]95011 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Hallo,
    Geschrieben von Peter SchmidWurde auch Zeit hier endlich rechtliche Sicherheit zu schaffen. Gerade in meinem Landkreis gab es an einer bestimmten Schule schon großen Ärger deswegen, bis hin zu Strafanzeigen des Schuldirektors gegen einen SBR.


    ich sehe das als völlige Fehlentwicklung an, zumindest was volljährige Schüler an allgemeinbildenden Schulen betrifft. Schule geht bis auf ganz wenige Ausnahmen ganz klar vor!!! Bei Studenten finde ich die Festlegung in Ordnung, da sie sich wohl eher ihres Handelns und der Notwendigkeit des Uni-Besuchs bewußt sind.

    Gruß,
    Sebastian



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