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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 382897 | ||
Datum | 25.01.2007 23:29 MSG-Nr: [ 382897 ] | 95127 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fleschhut daher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent Richtig. So kenne ich das vom Rettungsdienst Bayern auch. Nach dem letzten Gutachten wurde in unserem RD Bereich ein neuer "RTW Stellplatz" (ist keine Rett. Wache) geschaffen. Diese Stellplätze werden zu den Tageszeiten besetzt, in denen die meisten Einsätze (laut Statistik) anfallen. Wer "außerhalb dieser Zeit" einen RTW braucht muss halt schon mal 25min warten! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | ||||
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