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Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.382897
Datum25.01.2007 23:29      MSG-Nr: [ 382897 ]95127 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi,

    Geschrieben von Christian Fleschhutdaher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent
    aller an einer Straße gelegenen Einsatzorte innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden"

    Richtig. So kenne ich das vom Rettungsdienst Bayern auch. Nach dem letzten Gutachten wurde in unserem RD Bereich ein neuer "RTW Stellplatz" (ist keine Rett. Wache) geschaffen. Diese Stellplätze werden zu den Tageszeiten besetzt, in denen die meisten Einsätze (laut Statistik) anfallen. Wer "außerhalb dieser Zeit" einen RTW braucht muss halt schon mal 25min warten!


    MkG.
    Christof

    www.feuerwehr-vilseck.de




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