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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 382890 | ||
Datum | 25.01.2007 22:57 MSG-Nr: [ 382890 ] | 95129 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Eine Frist macht in Städten und dichter besiedelten Gebieten Sinn. Abseits gelegene Bauernhöfe oder Dörfer mit 200 Einwohnern oder gar eine Alm muss man m.E. anders bewerten. daher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent aller an einer Straße gelegenen Einsatzorte innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden" Quelle: Rettungsdienstplan Hessen Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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