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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen382890
Datum25.01.2007 22:57      MSG-Nr: [ 382890 ]95129 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo,

    Geschrieben von Sven TönnemannEine Frist macht in Städten und dichter besiedelten Gebieten Sinn. Abseits gelegene Bauernhöfe oder Dörfer mit 200 Einwohnern oder gar eine Alm muss man m.E. anders bewerten.

    daher gibt es ja auch Faktoren... Z.B. "wenn in einem Rettungsdienstbereich mindestens 90 Prozent
    aller an einer Straße gelegenen Einsatzorte innerhalb einer Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden" Quelle: Rettungsdienstplan Hessen


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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