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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 382888 | ||
Datum | 25.01.2007 22:37 MSG-Nr: [ 382888 ] | 95346 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Hallo, ich glaube du kennst Bayern nicht. In meiner alten FF kann man mit dieser Hilfsfrist nicht alles abdecken. Da bleiben einige Ausbereiche die mit 15Minuten Fahrzeit außen vor. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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