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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sicherheitsbeauftragter bei der FF | 35 Beiträge | ||
Autor | Hein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz | 382598 | ||
Datum | 24.01.2007 13:31 MSG-Nr: [ 382598 ] | 19283 x gelesen | ||
Mal zum Thema zurück: Laut den BG muß jeder Betrieb in Deutschland der Mitarbeiter beschäftigt, einen Sicherheitsbeauftragten und einen Betriebsärztlichen Dienst benennen. (Bei den Kommunen heißt die BG halt Unfallkasse.) Diese muß der Betrieb oder die Kommune nicht selbst stellen, sondern kann per Vertrag mit geeigneten Firmen dies sicherstellen. Die Feuerwehr ist per Gesetz ein Teil der kommunalen "Betriebe". Der Sicherheitsbeauftragter muß also kein Feuerwehrmann sein, sondern kann eine von der Kommune bestellte für diesen Zweck ausgebildete Person sein. Der Zeitaufwand, den die Person für die Betriebssicherheit aufwenden muß, ist nach Anzahl der Mitarbeiter festgelegt. Also kann ein für die Kommune verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter durchaus auch für den Bauhof und für die Verwaltung zuständig sein. In der Feuerwehr, in der ich vorher in Hessen tätig war, ist dies auch so geregelt. | ||||
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