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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW382539
Datum24.01.2007 08:44      MSG-Nr: [ 382539 ]95088 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Gerhard Bayer... genauso "interessant" wie 1998 in Hessen ? Seit dem steht das im HBKG als Verweis auf das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auch schon drin ... bisher ohne nennenswerte praktische Auswirkungen (was aber nicht heißt dass ich es für falsch erachte) ...


    Wie war die Redensart von einem bayerischen Kaiser:
    "Schaun mer mal, dann sehn wir schon..."

    Das ist solang noch kein Problem, wie
    a) genügend Leute (das ist heute oft schon ein Problem, wenn man ehrlich ist)
    UND
    b) genügend Geld
    in dem System ist...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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