News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 382539 | ||
Datum | 24.01.2007 08:44 MSG-Nr: [ 382539 ] | 95088 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... genauso "interessant" wie 1998 in Hessen ? Seit dem steht das im HBKG als Verweis auf das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auch schon drin ... bisher ohne nennenswerte praktische Auswirkungen (was aber nicht heißt dass ich es für falsch erachte) ... Wie war die Redensart von einem bayerischen Kaiser: "Schaun mer mal, dann sehn wir schon..." Das ist solang noch kein Problem, wie a) genügend Leute (das ist heute oft schon ein Problem, wenn man ehrlich ist) UND b) genügend Geld in dem System ist... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|